Mitgliedsbeiträge
Natürliche und juristische Personen können Vereinsmitglied
werden.
Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher
Aufnahmeantrag, der an den Vorstand zu richten ist. Der Vorstand
entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt für:
Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Leipzig
unter VR 6379 eingetragen.
Der Vorstand des Vereins besteht aus 5 Mitgliedern. Er wird
für die Dauer von 2 Jahren gewählt.
Der Verein wird von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinschaftlich
vertreten.
Mindestens einmal im Geschäftsjahr, möglichst im ersten Quartal,
soll die ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden.
Den Antrag auf Mitgliedschaft im Parkverein Schloss Dahlen
e.V. können Sie sich hier als PDF herunterladen und per Post an folgende Adresse senden:
Schloss- und Parkverein Dahlen e.V.
Schlossstraße 22
04774 Dahlen
Ihre Mitgliedschaft können Sie aber auch per E-Mail (jurzok@schloss-dahlen.de) beantragen.